Unsere Leistungen für die Wohneigentümergemeinschaften
Welche Aufgaben eine Hausverwaltung zu erledigen hat, ist nur für Wohneigentümergemeinschaften gesetzlich geregelt. Nach dem neu geregelten §27 Absatz 1 und 2 des Wohneigentümergesetzes gehören zu den Aufgaben einer WEG-Verwaltung vor allem:
• die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens
• die ordnungsgemäße Buchführung über sämtliche Geldflüsse
• die Erstellung einer geordneten Jahresendabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung für jeden Eigentümer
• die Erstellung eines Jahreswirtschaftsplanes
• die Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen
• die Überwachung von Versicherungs- und Versorgungsverträgen, Hausmeisterdiensten sowie Handwerkerleistungen
• die Rechnungskontrolle und Absicherung des Zahlungsverkehrs
• technische Kontrollen zur Früherkennung notwendiger Reparaturen
• Auftragsvergabe bei beschlossenen Reparaturmaßnahmen
• die Einleitung von Sofortmaßnahmen im Havariefall
• die Sicherstellung der Einhaltung von Wartungsintervallen
• die Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
• u. v. m. …
Unsere Leistungen für die Miet- und Sondereigentumsverwaltung
• Abschluss von rechtssicheren Mietverträgen, in Vertretung für Sie
• Übergaben und Abnahmen Ihres Objektes, bei Ein- und Auszug der Mieter
• Mahnwesen und Geltendmachung aller Ansprüche, die Ihnen aus dem Mietverhältnis zustehen
• Anlage der Mietkaution sowie Abrechnung nach Auszug Ihres Mieters
• Überprüfung und Durchführung von Mieterhöhungen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
• Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
• Vergabe und Überwachung aller notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Kompetenzen
• Betreuung Ihrer Mieter, in sämtlichen Fragen und Anliegen rund um die Mietwohnung
• Abwicklung von Versicherungsschäden, unter Berücksichtigung der Schadenbeseitigung und Schadenregulierung
• Abschluss und Prüfung ggf. erforderlicher Wartungsverträge